Die Stadt Marsberg informiert: Jahresabschluss der Stadt Marsberg zum 31.12.2022 schließt mit einem Jahresüberschuss ab

Der Rat der Stadt Marsberg hat in seiner Sitzung am 19.10.2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2022 festgestellt, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt und Bürgermeister Thomas Schröder die Entlastung erteilt.

Das Haushaltsjahr 2022 war geprägt durch die globale Corona-Pandemie sowie den russischen Angriffskrieg in der Ukraine und war damit ein außergewöhnliches Jahr. Die Krisen haben nicht nur das persönliche Leben bestimmt, sondern auch die Betriebe, Privatpersonen und die Stadt Marsberg durch die Lieferengpässe, Preissteigerungen und die Inflation finanziell sehr belastet.

Die finanziellen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der Corona-Pandemie schlagen in vielen verschiedenen Bereichen zu Buche. Zum 31.03.2022 hatte die Stadt Marsberg insgesamt 219 ukrainische Kriegsflüchtlinge im Asylbezug zusätzlich zu den Asylbewerbern aus anderen Ländern. Die plötzliche Aufnahme und Unterbringung von vielen Personen hat die Stadt Marsberg personell im Rahmen der Betreuung und Organisation sowie finanziell stark belastet. Einen besonderen Dank richtet Bürgermeister Schröder hier an jede helfende Hand für den unermüdlichen Einsatz, um den Kriegsflüchtlingen zu helfen.

In 2022 wurden keine Kosten für die Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge im Rahmen der Bilanzierungsvereinfachung isoliert, weil die erhaltenen Erstattungen im Rahmen der FlüAg und die erhaltenen Pauschalbeträge des Bundes die angefallenen Mehrbelastungen kompensiert haben. Lediglich für die Corona Pandemie mussten im Jahresabschluss 2022 weitere 23 T € isoliert werden, die Bilanzierungshilfe beläuft sich zum 31.12.2022 auf 84 T€ und ist somit in Marsberg von untergeordneter Bedeutung.

Der Jahresabschluss 2022 der Stadt Marsberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 4.419.152,41 € ab, welcher der Ausgleichsrücklage in voller Höhe zugeführt wird. Die Ausgleichsrücklage ist in der Bilanz ein gesonderter Posten des Eigenkapitals. Sie übernimmt im Rahmen des Haushaltsausgleichs eine Pufferfunktion für Schwankungen der Jahresergebnisse, indem sie zum Ausgleich von Fehlbeträgen eingesetzt werden kann. Dabei gilt ein Haushaltsplan dann noch als (fiktiv) ausgeglichen, wenn der Fehlbetrag durch die Ausgleichsrücklage aufgefangen werden kann.

Für das laufende Haushaltsjahr 2023 hofft die Verwaltung Dank positiver Entwicklungen bei der Gewerbesteuer den geplanten Jahresfehlbetrag trotz Mehrbelastungen in anderen Bereichen vollständig kompensieren zu können.

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